

TARIFE
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden im Voraus kostenlos abgesagt werden. Bei nicht Erscheinen und bei kurzfristig abgesagten Terminen wird die verpasste Sitzung in Rechnung gestellt.
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Der Stundensatz beträgt CHF 130.- für 60 Minuten und es wird im 5-Minutentakt verrechnet.
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Im Falle einer Zuweisung über Organisationen, Institutionen, Ämter wird der Stundensatz nach Vereinbarung gesetzt. Der interdisziplinäre Austausch ist hier inbegriffen (exklusive Berichte, welche separat verrechnet werden).
Einzeltherapie Erwachsene:
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CHF 130.- pro 60 Minuten
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CHF 195.- für 90 Minuten
Mit Erwachsenen arbeite ich zu Beginn des therapeutischen Prozesses 90 Minuten lang.
Nach den ersten Sitzungen entscheiden wir gemeinsam wie lange eine Sitzung sein wird und in welchem Rhytmus die Sitzungen stattfinden.
Einzeltherapie Kinder und Jugendliche (Selbstzahler oder mit Krankenkassenrückvergütung)
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CHF 130.- pro 60 Minuten
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Mit Kindern hat sich eine Therapiedauer von 60 Minuten bewährt. Um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, hat sich zu Beginn der Therapie, ein wöchentlicher Rhythmus als hilfreich erwiesen, sowie der Einbezug der Eltern. Elterngespräche werden im vereinbarten Tarif verrechnet.
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Vor der ersten Sitzung mit dem Kind findet ein Anamnesegespräch mit den Eltern statt.
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Bei getrennten Eltern führe ich mit jedem Elternteil ein Anamnesegespräch durch.
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Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Therapeutin ist für die Therapie der Kinder unabdingbar. Bei getrennten Eltern, werden beide Elternteile miteinbezogen (mit wenigen Ausnahmen).
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Telefonischer Beratungen werden mit dem Ansatz von CHF 130.- pro 60 Minuten verrechnet
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Bei kürzeren Beratungsgesprächen wird im 5-Minuten Takt verrechnet
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Telefonate für Terminfindungen werden nicht verrechnet.
Gruppenagebote:
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je nach Angebot, Durchführungsort und Gruppengrösse und nach Vereinbarung
Bitte lesen Sie die ABG's durch.
ABRECHNEN ÜBER ZUSATZVERSICHERUNGEN DER MEISTEN KRANKENKASSEN MÖGLICH
Da jede Krankenkasse eine eigene Praxis verfolgt bitte ich Sie ,sich schriftlich und vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen ob die Therapie übernommen wird. Ich bin bei den meisten Zusatzversicherungen für Komplämentärtherapie anerkannt und diese sollten, je nach Versicherung die Sie abgeschlossen haben, einen Teil der Therapiekosten übernehmen.
Fragen an Ihre Krankenkasse:
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in welchem Umfang (Dauer und jährlicher Maximalbetrag) werden die therapeutischen Leistungen von Mariella Nuzzo (Vogesenstrasse 53a, 4056 Basel ) aus den folgenden EMR-Therapiemethoden vergütet?
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EMR Nr. 234:
Kunsttherapeut/in mit eidgenössischem Diplom Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie -
EMR Nr. 2341:
Branchenzertifikat OdA Artecura -Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie
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- Und unter welchen Umständen werden diese therapeutischen Leistungen vergütet?
- braucht es eine ärztliche Diagnose?
- braucht es eine ärztliche Verordnung für Kunsttherapie? Falls ja können sie das Verordnungsformular hier downloaden
Folgende Qualifizierungsstellen anerkennen meine Arbeit:
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Das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register), ist eine unabhängige Zertifizierungsstelle für Therapien der Erfahrungs- und Komplementärmedizin: Sie überprüft Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung, Erfahrung und Qualität von Therapeutinnen und Therapeuten und vergibt das EMR-Qualitätslabel an diejenigen, die definierte Standards erfüllen. Dieses Qualitätslabel dient Patientinnen und Patienten als Orientierung, zeigt fachliche Kompetenz und wird von der Mehrheit der Krankenversicherer als Voraussetzung für die Kostenübernahme über die Zusatzversicherung genutzt.
Praxis für
tiefenpsychologisch basierte Kunsttherapie, Gestaltungs- & Maltherapie,
TAKT© Traumaadaptive Mal- & Kunsttherapie
Integrationskinesiologie, Meditation
Sozialpädagogische Beratung
Von Krankenkassen anerkannt .
Sprachen: DE, IT, FR, ENGL
All-Eins, Praxis für Kunsttherapie
Mariella Nuzzo
Vogesenstrasse 53a, 4056 Basel
www.all-eins.net
Tel. 076 435 03 52